Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 14.10.2016)

Verbraucherinformation gemäß Fernabsatzgesetz (Widerrufsbelehrung)


Wir widmen uns der Erfüllung unserer Aufträge mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) zugrunde. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen einverstanden.

 

ANGEBOTE/AUFTRAG

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind unverbindlich und freibleibend. Irrtum sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Ein Auftrag kommt durch Inanspruchnahme unserer Tätigkeit zustande. Er bedarf keiner besonderen Form.

 

WEITERGABE VON INFORMATIONEN UND
UNTERLAGEN

Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt, von diesem vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten, auch beratenden Personen oder Firmen, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Gelangt der Dritte durch die unerlaubte Weitergabe zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil, so hat der Angebotsempfänger, ohne Schadensnachweis unsererseits, die im Objektexposee genannte oder vereinbarte Provision an uns zu bezahlen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

 

ENTSTEHEN DES COURTAGEANSPRUCHS /
VORKENNTNIS

Unser Courtageanspruch entsteht, sobald aufgrund unserer Maklertätigkeit ein Kauf-, Miet- oder sonstiger Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Vertragsabschluss erst nach dem Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt, wobei eine Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen nicht erforderlich ist. Der Courtageanspruch besteht ebenfalls bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhanges mit dem ursprünglichen Hauptvertrag abgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrags weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die nach diesen Geschäftsbedingungen uns gegenüber courtagepflichtig sind und in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag stehen. Ein Folgegeschäft liegt insbesondere bei einer Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit vor. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Courtageanspruch nicht. Der Courtageanspruch entsteht insbesondere bei Kauf statt Miete und umgekehrt. Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Vertragsgelegenheit bereits bekannt, so muss er uns dies innerhalb sieben Tagen nach Erhalt mitteilen und nachweisen. Andernfalls kann er sich auf diese Vorkenntnis nicht mehr berufen. Bei Alleinaufträgen ist eine Vorkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich; die Courtage ist gemäß dieser Geschäftsbedingungen verdient. Der Courtageanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der geschlossene Vertrag bzw. Vorvertrag wirksam angefochten wird, aufgehoben wird, nichtig ist, eine Partei vom Vertrag zurücktritt oder die Wandlung erklärt, der Vertrag ganz oder teilweise nicht durchgeführt wird.

 

FÄLLIGKEIT DES COURTAGEANSPRUCHS

Unser Courtageanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrags fällig. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne unsere Teilnahme, ist der Kunde verpflichtet,

uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags zur Berechnung des Courtageanspruchs zu erteilen und uns auf unser erstes Verlangen hin eine einfache Abschrift des Hauptvertrags zu überlassen.

Bei Auslandsgeschäften mit einem nicht-notariellen Vor- oder Hauptvertrag ist die Courtage am Tage des Vertragsschlusses fällig.

 

COURTAGESÄTZE

Für unsere Tätigkeit gelten, soweit nicht anders vereinbart, folgende Courtagesätze:

Kaufverträge: 3,57%. Bei Objektwerten unter
€ 50.000,- beträgt die Mindestprovision € 1.500,-. Der Courtageberechnung wird der vollständige Wirtschaftswert des Vertrags einschließlich aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt.

Miet-/Pachtverträge: Im privaten Bereich zwei Monatsmieten, bezogen auf die Nettomiete. Im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten bzw. drei Bruttogesamtmonatspachten, bezogen auf die Bruttomiete/-pacht abzüglich der Energiekosten.

Wird ein Erbbaurecht vereinbart, beträgt die Käuferprovision 3,57% des Verkehrswertes des Grundstücks.
In den oben genannten Courtagesätzen ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer (aktuell 19%) enthalten.

 

AUFWENDUNGSERSATZ/SCHADENERSATZ

Gibt der Auftraggeber die Verkaufsabsicht vorzeitig auf oder erschwert er die Erfüllung des Auftrages durch Änderung seiner Bedingungen, so übernimmt er alle Aufwendungen wie Porti, Telefon-, Inserats-, Prospektkosten sowie Reise- und Kfz-Sachkosten gemäß den jeweils geltenden steuerlichen Richtlinien. Falls der Auftraggeber für Dritte (z.B. Miteigentümer) ohne entsprechende Vollmacht handelt oder seine Vertragspflichten gemäß Ziffer 3 des Verkaufsauftrags verletzt, ist er der Neue Wege Immobilien GmbH zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet.

 

DOPPELTÄTIGKEIT

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf – von uns nicht geprüften – Informationen und Mitteilungen Dritter, insbesondere des Eigentümers. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt unseren Kunden die Informationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Schadenersatzansprüche vertraglicher und außervertraglicher Art für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, einer Pflichtverletzung, für die kraft Gesetz zwingend gehaftet wird, wie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren nach Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch fünf Jahre nach Abwicklung des Maklervertrags.

 

KUNDENIDENTIFIKATION

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation unserer Auftraggeber verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Auftraggeber, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie unverzüglich

 

 

Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehungen ergeben, mitzuteilen.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist

Augsburg.

 

 

 

VERBRAUCHERINFORMATION GEMÄSS

FERNABSATZGESETZ

Diese Informationen dienen der Erfüllung von Informationspflichten aufgrund § 312c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1 und 2 des Erfüllungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), wenn die Beteiligung von Neue Wege Immobilien GmbH, Josef-Wassermann-Straße 6, 86316 Friedberg (-West) ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Fernkommunikationsmittel und Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperlichen Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- oder Mediendienst.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER (FERNABSATZ)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

 

Neue Wege Immobilien GmbH

Augsburger Straße 6

86316 Friedberg

Telefon 0821 45 09 56 57

Telefax 0821 45 09 57 59

kontakt@neue-wege-immobilien.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung – z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail – über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht