Vermietung, Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Herausforderungen in der Vermietung durch das „Bestellerprinzip“ 

Die Änderung im Mietrecht durch die Einführung des „Bestellerprinzips“ im Jahr 2015 hat für nachhaltige Verunsicherung bei Vermietern gesorgt so dass uns nun nach Jahren immer noch Fragen erreichen, was denn aktuell zulässig ist. War früher eine Provisionsaufteilung auf Vermieter und Mieter möglich oder gar die vollständige Verlagerung der Provision auf den Mieter, so hat der Gesetzgeber nun bestimmt, dass derjenige den Vermittler bezahlt, der ihn auch beauftragt hat. Zudem haben Vermieter auch strengere Regeln zu beachten wie beispielsweise die sogenannte Mietpreisbremse und die Energieeinsparverordnung (Pflicht zur Anzeige des konkreten Energiebedarfs oder -verbrauches in kWh/(m²a), d.h. ein aktueller Energieausweis muss zur Besichtigung vorgelegt werden) Vor dem Hintergrund der sich nach wie vor stetig ändernden Rechtslage, ist dabei für Vermieter die Aktualität und Rechtssicherheit der verwendeten Formulare besonders wichtig.

Als kompetenter Dienstleister rund um alle Immobilienthemen wünschen wir uns, dass Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen schenken.

Wir kümmern uns neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, wie bisher, auch um:

  • Die Insertion inklusive der Inseratskosten
  • die Terminierung der Besichtigungen und die Vorauswahl der Mietinteressenten
  • die Einholung von Selbstauskünften und Bonitätsprüfung der Mietinteressenten
  • Vorbereitung der Mietverträge
  • die Wohnungsübergabe einschließlich Übergabeprotokoll mit Ablesung der Zählerstände etc.

Auf dem aktuellen Wohnungsmarkt der von überwiegend großer Knappheit beherrscht wird, sind private Vermieter von der oft überwältigenden Zahl an Mietinteressenten überfordert. Als professionelle Dienstleister verfügen wir hier über die notwendige Erfahrung und auch über die entsprechende EDV-Struktur um zuverlässig und effektiv Ihre neuen Mieter zu finden. So lassen sich unerfreuliche Erfahrungen und unnötiger Leerstand reduzieren.

Im übrigen sind bei der Vermietung einer Immobilie zahlreiche, damit verbundene Kosten, wie auch die Maklerkosten, steuerlich absetzbar.

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